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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Bedingungen

1.1 Die Leistungen und Angebote der VisionIQ marketing & communication GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

1.2 Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

1.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen VisionIQ marketing & communication GmbH und dem Besteller zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Angebote der VisionIQ marketing & communication GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertragsschluss erfolgt mit Auftragsbestätigung der VisionIQ marketing & communication GmbH.

§ 3 Haftung für Verlust oder Beschädigung eingebrachter Sachen

Für Verlust oder Beschädigung eingebrachter Sachen wird keine Haftung übernommen, es sei denn, der Schaden beruht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten der VisionIQ marketing & communication GmbH oder ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.

§ 4 Preise und Zahlung

4.1 Sämtliche Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, es sei denn, dass ausdrücklich ein Inklusivpreis vereinbart ist, in dem die gesetzliche Mehrwertsteuer bereits enthalten ist.

4.2 Soweit nicht anders angegeben, hält sich die VisionIQ marketing & communication GmbH an die in ihrem Angebot enthaltenen Preise 14 Tage ab dessen Datum gebunden. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

4.3 Der Rechnungsbetrag ist 10 Tage nach Rechnungserhalt fällig.

4.4 Wenn vereinbarte Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die auf eine wesentliche Verögensverschlechterung des Bestellers schlie&en lassen, ist VisionIQ marketing & communication GmbH berechtigt, die gesamte bestehende Restschuld sofort fällig zu stellen sowie weitere Leistungen von einer Vorauszahlung abhängig zu machen.

4.5 Der Besteller ist zur Aufrechnung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Das Recht des Bestellers zur
 Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts bleibt hiervon unberührt.

§ 5 Pauschalierter Vergütungsanspruch

Kündigt der Besteller den Vertrag oder Teile des Vertrages für Location und Equipment, so stellt VisionIQ marketing & communication GmbH folgende Stornogebühren die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen in Rechnung: Bis 6 Monate vor der geplanten Veranstaltung kostenlose Stornierung möglich. Bis 4 Wochen vor der geplanten Veranstaltung 50% der veranschlagten Summe. Ab 14 Tage vor der geplanten Veranstaltung 100% der veranschlagten Summe. Kündigt der Besteller den Vertrag oder Teile des Vertrages für Personal, so stellt VisionIQ marketing & communication GmbH folgende Stornogebühren die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen in Rechnung: Bis 1 Monat vor der geplanten Veranstaltung kostenlose Stornierung möglich. Bis 10 Tage vor der geplanten Veranstaltung 25% der veranschlagten Summe. Bis 3 Tage vor der geplanten Veranstaltung 50% der veranschlagten Summe. Weniger als 3 Tage vor der geplanten Veranstaltung 100% der veranschlagten Summe. Dem Besteller bleibt der Nachweis tatsächlich geringerer Leistungen und Aufwendungen vorbehalten.

§ 6 Geheimhaltung

Der Besteller ist damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit Abschluss und Durchführung des Vertrages anfallenden personenbezogenen Daten entsprechend den §§ 28, 29 Bundesdatenschutzgesetz gespeichert und verarbeitet werden.

§ 7 Haftung bei Pflichtverletzung

7.1 Schadensersatzansprüche aufgrund von Pflichtverletzungen, die nicht die vertraglichen Hauptleistungspflichten betreffen, sind sowohl gegen die VisionIQ marketing & communication GmbH als auch gegen ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

7.2 Die Haftungsbeschränkung des 7.1 gilt ebenso für mittelbare und entfernte Folgeschäden, es sei denn, die Haftung bezieht sich auf eine ausdrücklich erklärte Zusicherung, die den Besteller gerade gegen das Risiko vor solchen Schäden absichern soll. Sie gilt dann nicht, soweit es sich bei den Folgeschäden um Schäden aus der Verletzung von Körper, Gesundheit oder Leben handelt. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie aus sonstiger Produzentenhaftung bleiben hiervon unberührt.

7.3 Die Haftung ist auf den bei Vertragsschluss dem Grunde und der Höhe nach vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 8 Leistungs- und Erfüllungspflichten, Ausschlussfrist für Mängelanzeige, Abtretungsverbot

8.1 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der VisionIQ marketing & communication GmbH die Erbringung ihrer Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, hat die VisionIQ marketing & communication GmbH, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen, nicht zu vertreten.

8.2 Offensichtliche Mängel der Leistung hat der Besteller spätestens zwei Wochen nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf der Frist ist der Besteller mit der Mängelanzeige ausgeschlossen.

8.3 Ansprüche gegen die VisionIQ marketing & communication GmbH bezüglich einer Verletzung von Leistungspflichten stehen, soweit es sich um einen gewerblichen Besteller handelt, nur dem unmittelbaren Besteller zu und sind nicht abtretbar.

§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schriftformerfordernis, Teilnichtigkeit

9.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der VisionIQ marketing & communication GmbH und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2 Soweit der Besteller Unternehmer im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

9.3 Vom Vertrag abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

9.4 Sollte eine dieser Bestimmungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.